Neues Kundenportal des WAH
In unserem neuen Kundenportal stehen Ihnen eine Reihe von Onlineservices rund um Ihre Wasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung zur Verfügung. Melden Sie sich mit Ihrer Kundennummer an und nutzen Sie alle Serviceleistungen ganz bequem, zu jeder Tageszeit.
Das Kundenportal finden Sie unter:
Aktuelle Mitteilungen
Zählerstandserfassung Online
Zur Zeit keine Zählerstandserfassung!
Die letzte Onlineerfassung fand in der Zeit vom 12.12.2023 bis 12.01.2024 statt. Die nächste Erfassung beginnt im Dezember 2024.
Erklärungen der Zeichen und Symbole
Wie oft haben wir erlebt, dass uns die kleinen Schilder an Zäunen und Hauswänden Rätsel aufgeben. Für den Fachmann von der Wasserwirtschaft freilich sind die Ziffern und Lettern eindeutige Botschaften, nämlich klare Hinweise darauf, wo sich welche Anlagen der Wasserwirtschaft befinden. Und auch die Feuerwehr hat dank dieser Symbole in Sekundenschnelle den richtigen Hydranten für das Löschwasser gefunden. Damit sich auch unsere Leser künftig zu den Experten rechnen dürfen, stellen wir die wichtigsten Orientierungstafeln auf dieser Seite vor.
Das grüne Schild
Das grüne Schild weist auf einen Absperrschieber an einer Abwasserdruckrohrleitung hin. Er liegt an einer Leitung von 300 mm Durchmesser. Die Zahlen unter dem T geben die Entfernung vom Schild an: 0,5 m links und 4,4 m in gerader Richtung vor dem Schild.
Lage eines Hydranten
Das rot umrandete weiße Schild zeigt die Lage eines Hydranten an. Der Hydrant befindet sich an einer Wasserleitung von 150 mm Durchmesser. Er liegt 2 m rechts vom Schild und 4 m davor.
Absperrschieber für Trinkwasserleitung
Das blaue Schild weist auf einen Absperrschieber für eine Trinkwasserleitung von 100 mm Durchmesser hin. Die Zahlen unter dem T geben wieder die Entfernung an: 4,8 m rechts und 2 m in gerader Richtung vor dem Schild. Das L bedeutet, dass der Schieber ein Linksgewinde hat.
Absperrschieber für Hausanschluss
Das blaue Schild weist auf einen Absperrschieber für einen Hausanschluss der Trinkwasserversorgung hin. Es wird an bzw. vor dem Objekt angebracht, das durch den Hausanschluss versorgt wird.
Wasserschutzgebiet
Amtliches Verkehrszeichen "Wasserschutzgebiet". Steht in 500 m Abstand von Trinkwasserbrunnen. Vorsicht mit wassergefährdenden Stoffen!
Hinweisschild für ein Territorium
Hinweisschild für ein Territorium, das für die Gewinnung von Trinkwasser genutzt wird. Diese Flächen sind unbedingt vor Verunreinigungen zu schützen.
Schieberarmatur
Schieberarmatur auf Straßen oder Gehwegen zur Sperrung von Rohrleitungen. Auf ihre Lage verweist das blaue Schild. (siehe Nr. 3)
Einsteigschacht
Jeder Kanal hat etwa alle 60 m eine Öffnung nach oben. Durch diese Öffnung können Arbeiter einsteigen, den Kanal lüften, Reinigungsgeräte in den Kanal bringen, Verstopfungen beseitigen, Kanalschlamm entfernen.
Hydrant
Hydrant (Unterflurhydrant) auf Straßen oder Gehwegen. Nicht zustellen oder darüber parken! Auf die Lage der Hydranten verweist das rot umrandete weiße Schild. (siehe Nr. 2)
Schachtabdeckung
Schachtabdeckung aus Edelstahl, unter der sich technische wasserwirtschaftliche Anlagen befinden. Die Abdeckung darf nicht zugestellt oder gewaltsam geöffnet werden.
Service
Hausanschluss
Hier finden Sie Anträge, Hinweise und eine Liste zugelassener Unternehmen.
Grubenentsorgung
Infos zur Einrichtung und den Betrieb einer abflusslosen Sammelgrube.
Gartenwasserzähler
Infos und Einbauvorschriften für den Betrieb eines Gartenwasserzählers.
Standrohrvermietung
Infos und Kosten der Standrohrvermietung.
Weitere Services auf einen Blick
Zählerstand melden
Teilen Sie uns am Jahresende ganz einfach online Ihren Wasserzählerstand mit.
Fäkalentsorgung online
Hier können Sie sich online für die Mobile Fäkalentsorgung anmelden.
Formulare
Laden Sie sich hier benötigte Formulare als PDF herunter.
Gebühren im Überblick
Hier finden Sie alle aktuellen Gebühren und Hinweise zur Abrechnung.
Täglich Frisch
Trinkwasser – das „Lebensmittel Nr. 1“
Mehrmals am Tag betätigen wir den Wasserhahn. Wir duschen, kochen Kaffee, spülen Geschirr, putzen, waschen Wäsche und drücken die Toilettenspülung. Die bedenkenlose Entnahme von sauberem Trinkwasser, wie wir es kennen, ist keine Selbstverständlichkeit. Es bedarf vorausschauender und verantwortungsvoller Handlungen, um die Trinkwasserversorgung auf diesem hohen Niveau zu erhalten.
Neben der Wasserversorgung kommt auch der Schmutzwasserverarbeitung eine große Bedeutung zu. Wir betreiben in unserem Verbandsgebiet unter anderem drei große Kläranlagen und 75 Kleinkläranlagen, die dafür sorgen, dass das Wasser in hoher Qualität wieder in den Wasserkreislauf zurückgeführt wird.
Dafür ist der WAH da! Er gewährleistet, dass dieses wichtige Lebensmittel in einwandfreier Qualität bis zu Ihnen nach Hause geliefert wird. Damit Sie auch in Zukunft unbesorgt den Wasserhahn betätigen können.
Anmeldung zur Mobilen Fäkalentsorgung
Online-Formular zur Anmeldung für die mobile Fäkalentsorgung.
Haben Sie Fragen? Sie erreichen die Mobile Fäkalentsorgung zu den Sprechzeiten
und telefonisch Freitags von 9-11 Uhr unter Tel. 03321 4485-90
Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder!
Hinweise zur Gebührenabrechnung
1. Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für die Erhebung von Benutzungsgebühren an der Verbraucherstelle ist § 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. l 286 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil 1 – Gesetze)) sowie § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) vom 31.03.2004 (GVBl. l, S. 174) in den jeweils gültigen Fassungen und ab dem 01.01.2012 die Trinkwasser-, Schmutzwasser- und Fäkalwassergebührensatzung vom 28.11.2011 (Bekanntmachung im Amtsblatt für den Wasser- und Abwasserverband "Havelland" Nr. 29 vom 28.12.2011) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
2. Zählerablesung und Bescheiderstellung
Die Zählerablesung erfolgt grundsätzlich einmal jährlich zum 31.12., da der Erhebungszeitraum das Kalenderjahr ist. Der Gebührenbescheid der Jahresverbrauchsabrechnung geht Ihnen in der Regel Mitte Februar des dem Abrechnungsjahr anschließenden Jahres zu. Bei Eigentümerwechsel wird ein Schlussbescheid zum Tag des Eigentumsüberganges erstellt, auf Basis der abgelesenen Zählerstände. Auf den ermittelten Bruttobetrag werden die während des Erhebungszeitraumes geleisteten Abschlagszahlungen angerechnet. Bei Änderung von Gebühren und Mehrwertsteuer wird keine Ablesung vorgenommen. Die Gebührenbescheiderstellung erfolgt dann zeitanteilig unter Benutzung von Gewichtungstabellen bzw. der Gebührenschuldner hat die Möglichkeit, durch Selbstablesung seinen Zählerstand mitzuteilen.
3. Fälligkeit der Gebührenforderungen / Hinweise bei Missachtung der Fälligkeiten
Die mögliche Restschuld aus unserem Gebührenbescheid ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Bei Nichterfüllung erfolgt die Mahnung nach § 259 Abgabenordnung Land Bbg (AO) und dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (VwVGBbg). Der Verband ist verpflichtet gemäß § 12 Ziffer 5.b des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) i.V.m. § 240 AO Säumniszuschläge zu erheben. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Mahngebühren bilden die §§ 11 Abs. 1, 37 Abs. 2 VwVGBbg i.V.m. der Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (BbgKostO). Die Mahngebühr beträgt mindestens 5 EUR. Nach erfolgloser Mahnung ist mit Vollstreckungsmaßnahmen, welche mit weiteren Kosten verbunden ist und u.a. mit der Einstellung der Wasserlieferung, zu rechnen.
4. Abschläge: Anzahl und Fälligkeit
Für den laufenden Erhebungszeitraum werden zur Deckung der angefallenen Kosten 10 Abschläge erhoben, § 6 Abs. 3 der Trink-, Schmutzwasser- und Fäkalwassergebührensatzung. Diese sind zum 15.3., 15.04., 15.05., 15.6., 15.07., 15.08., 15.9., 15.10., 15.11. und 15.12. des jeweiligen Jahres fällig. Die Abschlagsbeträge werden zu den genannten Terminen entweder von Ihrem Konto abgebucht oder sind von Ihnen ohne besondere Aufforderung zu überweisen. Sollten Sie Ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen, wird wie unter 3. verfahren. Der Abschlagsbetrag basiert auf dem zuletzt abgerechneten Verbrauch und wird auf volle EURO gerundet.
5. Zahlungsmöglichkeiten
Sie können die fälligen Gebühren ganz einfach und bequem per Lastschrift von Ihrem Konto einziehen lassen. Dazu erteilen Sie uns einfach eine Einzugsermächtigung, die Sie jederzeit widerrufen können. Damit werden Ihnen die Kontrolle der Fälligkeiten und der Weg zum Geldinstitut erspart. Oder Sie zahlen per Überweisung. Überweisungsaufträge werden vom Verband nicht versandt.
6. Änderungen
Änderungen, die wesentlichen Einfluss auf den Verbrauch haben, sind dem Verband umgehend mitzuteilen, um den Abschlag anpassen zu können. Hierdurch vermeiden Sie größere Nachzahlungen bzw. Rückzahlungen zum Gebührenbescheid. Es besteht nach §§ 8 und 9 der Trink-, Schmutzwasser- und Fäkalwassergebührensatzung eine Auskunfts- und Anzeigepflicht gegenüber dem Verband. Jede Auskunft ist zu erteilen, die für die Festsetzung und Erhebung der Gebühren erforderlich ist.
7. Eigentümerwechsel und Gebührenschuldner
Rechtsgrundlage bilden die §§ 8 und 9 der Trink-, Schmutzwasser- und Fäkalwassergebührensatzungen. Jeder Eigentümer- und sonstiger Wechsel der Rechtsverhältnisse ist dem Verband innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind die Gebührenschuldner. Gebührenschuldner sind grundsätzlich die Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke. Dem Eigentümer gleichgestellt sind bei Erbbaurecht der Erbbauberechtigte, sowie bei Nutzungsrecht der Nutzer gemäß § 9 Sachenrechtsbereinigungsgesetz.
8. Messeinrichtungen
Die Messeinrichtungen müssen für jeden Beauftragen des Verbandes nach den §§ 21 und 25 Abs. 1 Trinkwassergebührensatzung zugänglich sein. Der/die Eigentümer oder sonstige Anschlussberechtigte haften für jeden Schaden (Diebstahl, Frost usw.), der an den Messeinrichtungen verursacht wird (§ 23 Abs. 3 Trinkwasserversorgungssatzung). Jedweder Schaden ist dem Verband unverzüglich mitzuteilen. Wasserzähler und Anschlussleitungen sind durch geeignete Maßnahmen gegen Frost zu schützen.
9. Abrechnung der Schmutzwassergebühren bei Kunden mit vollbiologischen Kleinkläranlagen
Kunden mit vollbiologischen Kleinkläranlagen werden nicht nach dem sogenannten modifizierten Frischwassermaßstab abgerechnet wie Kunden mit abflusslosen Sammelgruben, sondern nach den tatsächlich entsorgten Klärschlammmengen (je m³).
10. Verhalten bei einem Rohrbruch und Berechnung der Gebühren
Tritt ein Rohrbruch auf dem Grundstück nach der Messeinrichtung (Wasserzähler) auf, sind die verbrauchten Mengen auch als Trinkwasser mit dem entsprechenden Gebührensatz zu zahlen. Da die durch den Rohrbruch ausgetretenen Mengen jedoch nicht in den Schmutzwasserkanal gelangt sind, können die durch den Rohrbruch ausgetretenen und verbrauchten Wassermengen auf ANTRAG von den zu berechnenden Schmutzwassergebühren abgesetzt werden. Der Antrag ist formlos beim WAH zu stellen, spätestens jedoch 2 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres in dem der Rohrbruch bemerkt wurde. Um den Rohrbruch und die ausgetretenen Mengen glaubhaft zu machen, sind folgende Unterlagen zusammen mit dem Antrag beizufügen: Fotos, Rechnungskopie über die Schadensbeseitigung, Bestätigung von Zeugen, ggf. Versicherungsnachweise.
Sollte dem Antrag entsprochen werden, erfolgt die Berechnung der Schmutzwassermengen entsprechend des Durchschnittsverbrauches der Vorjahre. Die Berücksichtigung erfolgt automatisch bei der Jahresendabrechnung. Die Abschläge für den nächsten Abrechnungszeitraum werden im Regelfall anhand des durchschnittlichen Verbrauches der Vorjahre berechnet.
11. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Gebührenbescheide kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wasser- und Abwasserverband „Havelland“ – Der Verbandsvorsteher -, Sankt-Georgen-Straße 7, 14641 Nauen einzulegen. Der Widerspruch hat nach § 80 Abs. 2 Ziff. 1 Verwaltungsgerichtsordnung hinsichtlich der Zahlung keine aufschiebende Wirkung.
Gebühren
Trinkwassergebühren
Trinkwassergebühr je Kubikmeter
Netto | Brutto |
---|---|
1,97 EUR | 2,11 EUR |
Grundgebühren pro Jahr je Hausanschluss
Zählergröße | Gebühr/Jahr | |
---|---|---|
Netto | Brutto | |
bis Qn 2,5 / Q3 4 | 70,00 EUR | 74,90 EUR |
bis Qn 6 / Q3 10 | 168,00 EUR | 179,76 EUR |
bis Qn 10 / Q3 16 | 280,00 EUR | 299,60 EUR |
bis Qn 15 / Q3 25 | 420,00 EUR | 449,40 EUR |
bis Qn 40 / Q3 63 | 1.120,00 EUR | 1.198,40 EUR |
bis Qn 60 / Q3 100 | 1.680,00 EUR | 1.797,60 EUR |
bis Qn 150 / Q3 250 | 4.200,00 EUR | 4.494,00 EUR |
> Qn 150 / Q3 250 | 7.000,00 EUR | 7.490,00 EUR |
Schmutzwassergebühren
Schmutzwassergebühr je Kubikmeter
3,91 EUR |
Grundgebühren pro Jahr je Hausanschluss
Die Grundgebühr bemisst sich nach der Größe des Wasserzählers und beträgt jährlich pro Hausanschluss bei:
Zählergröße | Gebühr/Jahr |
---|---|
Netto = Brutto | |
Qn 2,5 / Q3 4 | 66,00 EUR |
> Qn 6 / Q3 10 | 158,00 EUR |
Qn 10 / Q3 16 | 264,00 EUR |
Qn 15 / Q3 25 | 396,00 EUR |
bis Qn 40 / Q3 63 | 1.056,00 EUR |
Qn 60 / Q3 100 | 1.584,00 EUR |
bis Qn 150 / Q3 250 | 3.960,00 EUR |
> Qn 150 / Q3 250 | 6.600,00 EUR |
Fäkalien
Gültig seit 01.01.2021
1. | Fäkalwasser je Kubikmeter: | 8,21 EUR |
2. | Fäkalschlamm je Kubikmeter: | 47,86 |
3. | Überschlauch ab dem 7. Meter | 0,42 EUR/m |
4. | Sonderentsorgung gemäß §4 Abs.2 Fäkalgebührensatzung | 81,00 EUR |
Seit dem 01.01.2012 gilt für alle Grundstücke mit abflussloser Sammelgrube hinsichtlich der Abrechnung der Fäkalwassergebühren der modifizierte Frischwassermaßstab. Die Abrechnung der Fäkalwassergebühren erfolgt somit nach den bezogenen und über eine Messeinrichtung erfassten Wassermengen. Bei Kunden mit dem Trinkwasseranschluss des WAHs entspricht dies der durch den Trinkwasserzähler erfassten Menge. Davon abzusetzende Mengen (etwa für die Gartenbewässerung) sind durch einen geeigneten und vom WAH verplombten Wasserzähler nachzuweisen. Kunden ohne Trinkwasserlieferung durch den WAH sind gehalten, einen Wasserzähler zur Messung der durch den Brunnen bezogenen Wassermenge zu installieren und vom WAH verplomben zu lassen. Die Abrechnung der Fäkalwassergebühren erfolgt dann nach den durch den verblobten Wasserzähler gemessenen Wassermenge. Erfolgt kein Einbau eines Wasserzählers, werden die abzurechnenden Mengen für die Gebührenermittlung geschätzt.
Die Abrechnung der Überschlauchlängen erfolgt seit dem 01.01.2013. Die Berechnung erfolgt ab dem 7. Meter ausgelegter Schlauchlänge.
Verwaltungsgebühren
Tarif-Nr. | Gegenstand | Preis in EUR | |
---|---|---|---|
1. | Abschriften, Kopien und Archivauskünfte | ||
a) | Abschriften und Kopien (Schwarz/weiß) bis zum Format DIN A3, je Seite | 0,50 | |
b) | Abschriften und Kopien (Farbe) bis zum Format DIN A3, je Seite | 1,00 | |
c) | je Einsichtname oder Ausleihe von Unterlagen/Akten aus dem Archiv | 15,00 | |
2. | Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen und dergleichen | ||
a) | Erteilung einer Genehmigung zur Herstellung oder Änderung eines Trinkwasserhausanschlusses (zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer) | 50,00 | |
b) | Erteilung einer Genehmigung zur Herstellung oder Änderung eines Schmutzwasserhausanschlusses | 50,00 | |
c) | Bearbeiten eines Antrages zum Betreiben einer abflußlosen Sammelgrube (Neubau, Änderung und dergleichen), je Antrag | 30,00 | |
d) | Bearbeiten eines Antrages zum Betreiben einer Kleinkläranlage, je Antrag | 30,00 | |
e) | Bearbeiten eines Antrages auf Befreiung/Teilbefreiung vom Anschluss- und/oder Benutzungszwang Trinkwasser (zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer) | 35,00 | |
f) | Bearbeiten eines Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und/oder Benutzungszwang Schmutzwasser (Kanalisation) | 35,00 | |
3. | Erstellung von beantragten Plan- und/oder Bestandsunterlagen | ||
a) | je Antrag, Bestandsplanauszug im Format DIN A 4 bis DIN A 3 | 25,00 | |
b) | je Antrag, Bestandsplanauszug im Format größer DIN A 3 bis A 0 | 35,00 | |
4. | sonstige Leistungen | ||
a) | Abnahme einer Grundstücksentsorgungsanlage (Schmutzwasserkanalisation) | 45,00 | |
b) | Verplombung eines Privatwasserzählers (z.B. Gartenwasserzähler) | 30,00 | |
c) | Feststellungen, Gutachten, Besichtigungen, technische Arbeiten, je angefangene halbe Stunde je Mitarbeiter | 15,00 | |
d) | Außenarbeiten, je angefangene halbe Arbeitsstunde je Mitarbeiter (einschließlich Wegezeiten von der Dienststelle bzw. von der Baustelle) | 20,00 | |
e) | Sperrung der Trinkwasserversorgung, z.B. aufgrund von Zahlungsrückständen oder auf Antrag des Kunden (zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) | 45,00 | |
f) | Entsperrung der Trinkwasserversorgung auf Antrag des Kunden (zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) | 45,00 | |
g) | sonstige Auskunftsersuchen Dritter, je angefangene halbe Stunde je Mitarbeiter | 15,00 |
Hinweis: Alle Verwaltungsgebühren, die den Trinkwasserbereich betreffen, verstehen sich zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer
Hilfe & Kontakt
Fragen zu Beitragsbescheiden:
03321 4485-31 oder -60
Hausanschluss
Genehmigung von Hausanschlüssen
Genehmigungsanträge
Bitte beachten Sie, dass beim Hausanschlussantrag zwischen zwei Anträgen unterschieden werden muss.
In Kürze steht Ihnen hier der Online-Antrag auf Genehmigung Trinkwasseranschluss zur Verfügung
Antrag auf Genehmigung Trinkwasseranschluss
Antrag auf Genehmigung Schmutzwasseranschluss
Für beide gilt, dass der Anschlussberechtige binnen zwei Monaten nach Bekanntmachung der betriebsfertigen Herstellung der öffentlichen Abwasserleitung Unterlagen für die Planung der Anschlussleitung beim Verband vorzulegen hat (Schmutzwassersatzung §6 (1).) Es sind ausschließlich die oben genannten Antragsformulare zu verwenden.
Geben Sie in Ihrem Antrag die genaue Adresse des anzuschließenden Grundstückes an, falls Sie das Grundstück nicht selbst nutzen, bitte auch die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes.
Das Grundstück ist postalisch und mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer zu bezeichnen.
Hinweise zu den Anträgen
Bei Trinkwasseranlagen
Fügen Sie Ihren Unterlagen mind. eine Übersichtlich Handskizze mit Angabe des Standortes der geplanten Wasserzählung (Montage des Wasserzählers) und des Verlaufes der Hausanschlussleitung auf dem Grundstück.
Sollten Sie den Wasserverbrauch in einer Menge von 6,0 m²/h in Spitzenzeiten übersteigen, geben Sie bitte die von Ihnen erwartete Verbrauchsmenge für Spitzenzeiten an.
Bitte beachten Sie, dass Trinkwasseranlagen nur von einem vom Verband zugelassenen Unternehmen errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.
Weitere Angaben können vom Verband gefordert werden, wenn die eingereichten Unterlagen nicht ausreichend sein sollten.
Bei Schmutzwasseranlagen
Fügen Sie Ihren Unterlagen mind. eine Übersichtlich Handskizze mit Angabe des Standortes des Übergabeschachtes und des weiteren Verlaufes der Leitung auf dem Grundstück bei.
Bei entsprechender Sachkunde erlaubt der Verband, die Bauleistung in Eigenleistung zu erbringen. Bitte geben Sie aus diesem Grund an, ob die Errichtung der Anlage in Eigenleistung oder durch ein vom Verband zugelassenes Unternehmen erfolgt.
Weitere Angaben können vom Verband gefordert werden, wenn die eingereichten Unterlagen nicht ausreichend sein sollten.
Einsatz von Kupferwerkstoffen in der Hausinstallation
Im Einzugsgebiet der Wasserwerke Brieselang, Nauen und Wachow ist der Einsatz von Kupferwerkstoffen in der Hausinstallation wegen des geringen pH-Wertes nicht zulässig.
Zugelassene Installations-Unternehmen
für Hausanschlussleitungen
In unserem Kunden-Serviceportal finden Sie eine Übersicht der Unternehmen, die berechtigt sind, Trinkwasser- und Schmutzwasserhausanschlussleitungen im Verbandsgebiet des WAH herzustellen, zu erneuern und zu reparieren.
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Grubenentsorgung
Infos & Fragebogen
Abflusslose Sammelgruben sammeln das auf dem Grundstück anfallende Schmutzwasser, ohne es einer weiteren Behandlung zu unterziehen. Eine abflusslose Sammelgrube kommt in Betracht, wenn ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation nicht möglich ist. Alle Infos zur Einrichtung und den Betrieb einer Sammelgrube finden Sie in unserem Merkblatt. Anbei finden Sie auch den Fragebogen zur Erhebung der Daten für die dezentrale Entsorgung.
Beachten Sie bitte auch die Fäkalentsorgungssatzung des WAH, die aktuellen Gebühren und das Formular zur Anmeldung der Mobilen Fäkalentsorgung.
Hilfe & Kontakt
Bearbeitung von Grubenentsorgungsanträgen:
03321 4485-27
Gartenwasserzähler
Allgemeines
Die zur Bewässerung des Grundstückes verbrauchten Trinkwassermengen werden vom Gartenwasserzähler erfasst und bleiben bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren unberücksichtigt. Dies gilt sowohl für Kunden mit einem zentralen Schmutzwasseranschluss (Kanalisation) als auch für Kunden mit dezentraler Schmutzwasserentsorgung (abflusslose Sammelgrube).
Durch den Gartenwasserzähler verringert sich die von Ihnen zu bezahlende Schmutzwassergebühr. Bitte prüfen Sie, ob die Kosten für den Einbau des Zählers und seiner Vorhaltung durch die Einsparkosten für das abgesetzte Schmutzwasser abgedeckt werden.
Beschaffung, Einbau und Verplombung des Zählers hat der Eigentümer bzw. Kunde des Verbandes auf eigene Kosten zu tragen.
Zählerart & Größe
Es sind Hauswasserzähler für Kaltwasser einzubauen, die der Eichordnung entsprechen. Es können Zähler für waagerechten Einbau oder auch Steigrohrzähler verwendet werden. Der Einbau von Zapfhahn-Wasserzählern wird nur zugelassen, wenn die Frostsicherheit zertifiziert ist und das Zertifikat bei der Verplombung vorgelegt wird.
Einbauvorschriften
Der Gartenwasserzähler ist an einem frostsicheren und zugänglichen Ort innerhalb oder auch in einem Schacht außerhalb des Gebäudes in die Leitung einzubauen. Es ist ebenfalls zugelassen, einen als frostsicher zertifizierten Zähler einzubauen. Die Leitung, in die der Zähler eingebaut wird, darf ausschließlich der Entnahme von Wasser dienen, welches nicht in die zentrale Schmutzwasseranlage oder Sammelgrube eingeleitet wird. Die Ablesung muss im Zuge der Ablesung des Hauptzählers, ohne Mitwirkung „Dritter“ möglich sein.
Abnahme und Kosten
Der eingebaute Gartenwasserzähler ist vom Wasser- und Abwasserverband „Havelland“ kostenpflichtig abnehmen zu lassen. Die Verplombung kostet derzeit 30 EUR je Zähler und ist Vorort per EC-Karte zu entrichten. Die Barzahlung soll nur noch in Ausnahmefällen erfolgen.
Die Abnahme ist die Voraussetzung für die Anerkennung des Gartenwasserzählers und der Verrechnung der zur Bewässerung verbrauchten Wassermengen bei der Gebührenabrechnung. Eine Abnahme muss nach dem Ersteinbau, Wechsel oder jeweils nach der Eichung/Beglaubigung des Wasserzählers erfolgen.
Austausch des Gartenwasserzählers
Nach Ablauf der Eichfrist haben Sie die Wahl zwischen dem Einbau eines neuen Gartenwasserzählers oder der erneuten Eichung des alten Zählers durch eine staatlich anerkannte Prüfstellung. In der Regel dürfte der Einbau eines neuen Zählers kostengünstiger sein.
Beim Austausch der Gartenwasserzähler ist zwingend darauf zu achten, dass bei Neuverplombung des neuen Gartenwasserzählers der alte und ausgebaute Gartenwasserzähler zwecks Ablesung des Zählerstandes vorgelegt wird. Liegt der bisherige Gartenwasserzähler nicht vor und kann der Zählerstand somit nicht ermittelt werden, ist der Verband berechtigt, die angemeldeten Abzugsmengen nicht anzuerkennen.
Hilfe & Kontakt
Infos zum Gartenwasserzähler:
03321 4485-80
Standrohrvermietung
Allgemeines zur Standrohrvermietung
Für bestimmte Zwecke wie zum Beispiel
- Baumaßnahmen
- Bewässerung von Grünanlagen
- Spülarbeiten
ist es notwendig, Wasser direkt aus dem öffentlichen Netz ohne ortsfeste Anschlüsse zeitweise zu entnehmen. Dazu hält der Verband Standrohre mit Zählereinrichtungen vor, mit denen über vorhandene Hydranten im Trinkwassernetz des Verbandes Trinkwasser entnommen werden kann.
Kaution
Hierbei ist es notwendig, dass am Tage des Vertragsabschlusses und der Mitnahme des Standrohres ein Sicherheitsbetrag (Kaution) in Höhe von 500 EUR in bar oder per EC-Karte hinterlegt werden muss. Die Kaution kann auch vorab per Überweisung an folgende Bankverbindung gezahlt werden:
Bank: DKB
IBAN: DE78 1203 0000 0000 4006 97
Verwendungszweck: Standrohrmiete.
Die Kaution dient dem Verband als Sicherheit bei Verlust oder Beschädigung des Standrohres. Sie wird bei Rückgabe des Standrohres mit den Gebühren verrechnet. Eine Barauszahlung der Kaution ist nicht möglich.
Bitte beachten!
- Die Vermietung der Standrohre erfolgt in der Geschäftsstelle zu den üblichen Sprechzeiten.
- Soll ein Standrohr für einen Dritten gemietet werden so ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen.
- Sollte das Standrohr beschädigt zurückgegeben werden, hat der Mieter die Kosten der Reparatur zu tragen.
Abnahme und Kosten
Bei Rückgabe des Standrohres sind die Miet- und Verbrauchsgebühren mit folgenden Verrechnungssätzen zu bezahlen.
- einmalige Grundgebühr für die Ausleihe 50,00 EUR netto/Standrohr
- Mengengebühr 2,38 EUR/m³ netto
- Miete 1,50 EUR/Tag netto
- eventuelle Reparaturleistungen nach Aufwand
- alle Beträge zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer
Hilfe & Kontakt
Infos zur Standrohrausgabe:
03321 4485-23
Formulare
Hier können Sie benötigte Formulare herunterladen.
Antrag auf Entschädigungsleistungen
Antrag auf Genehmigung Schmutzwasseranschluss
Antrag auf Genehmigung Trinkwasseranschluss
RSS Newsfeed
Der Wasser- und Abwasserverband "Havelland" bietet Ihnen eine Auswahl seines Internetangebots auch über RSS-Feeds an. Dieser kostenlose Dienst ermöglicht es Ihnen, immer über die Neuigkeiten aus dem Verband auf dem Laufenden zu bleiben und keine Nachricht zu verpassen, z.B. wenn es in Ihrer Straße zu einer Unterbrechung der Trinkwasserversorgung kommen sollte.
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Aktuelle Mitteilungen des WAH als RSS-Feed
Bitte beachten!
Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Ein Download, Installation und Gebrauch erfolgt auf eigenes Risiko. Bei Fragen zum RSS-Reader wenden Sie sich bitte an den von Ihnen gewählten Anbieter. Für das Download-Produkt ist allein der Anbieter verantwortlich.
Alternativ können Sie RSS-Feeds auch mit Ihrem eigenen E-Mail-Programm lesen. Viele Mailprogramme (zum Beispiel Microsoft Outlook ab Version 2007 und Mozilla Thunderbird) enthalten ebenfalls eine RSS-Reader-Funktion. Eine Anleitung zur Einrichtung des Reader finden Sie in den Hilfeseiten der jeweiligen E-Mail-Programme.
Stand: 02. September 2022
Unser Beitrag zum Klimaschutz
Wir erneuern und optimieren die Belüftungstechnik der Belebungsbecken auf den Kläranlagen Nauen und Roskow. Das Ziel ist die Senkung des Energiebedarfs und der Treibhausgasemissionen, um die Erreichung der Bundes-Klimaschutzziele zur Treibhausgasneutralität bis 2045 zu unterstützen.
Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Schneller Überblick
Hier erfahren Sie alles über den WAH und seine Dienstleistungen.
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Montag 9-12 Uhr
Dienstag 9-18 Uhr
Mittwoch 9-12 Uhr
Donnerstag 9-17 Uhr
Freitag nach Vereinbarung
Bei Betriebsstörungen
und Havarien erreichen
Sie unseren Havariedienst
rund um die Uhr unter
Die Mobile Fäkalentsorgung
erreichen Sie zu den Sprechzeiten und telefonisch Freitags von 9-11 Uhr unter
oder online hier: